Dr. med. vet. Richard Gerdemann
Dr. med. vet. Richard Gerdemann
Tierarzt

Leitlinien zur Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

1. Allgemeine Hinweise

Leitlinien führen u. a. näher aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung von Pferden nach § 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Sie können im Gegensatz zu Verordnungen ausführlicher sein sowie wichtige Details und auch Begründungen enthalten. Ferner können sie den Tierhaltern als Eigenkontrolle dienen und den zuständigen Behörden die Entscheidung über vorgefundene Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können für erforderliche Anordnungen nach § 16a des Tierschutzgesetzes die Leitlinien zu Grunde legen und sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, ebenso wie die Tierhalter, auf diese berufen.

Den Leitlinien wurden die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) e. V. und der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) e. V. erarbeiteten „Richtlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" (März 1991) und die von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. erstellten „Mindestanforderungen an die Sport- und Freizeitpferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten" zu Grunde gelegt und weiterentwickelt.

1.1 Grundsätzliches

Das Pferd steht seit 5000 Jahren unter dem züchterischen Einfluss des Menschen. In seinem Verhalten und hinsichtlich seiner Ansprüche hat es sich dennoch nicht wesentlich verändert.

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, und er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die Häufigkeit von Erkrankungen und Dauerschäden beim Pferd läßt darauf schließen, dass diesen Bestimmungen nicht immer ausreichend entsprochen wird und auch eine tierschutzgerechte Nutzung vielfach nicht gegeben ist.

Diese Situation läßt sich nur verbessern, wenn Fehler in der Haltung und Nutzung vermieden und diese Leitlinien sowie die Leitlinien Tierschutz im Pferdesport erfüllt werden.

1.2 Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Ställe, Stalleinrichtungen und Einfriedungen für Auslauf und Weiden sowie Gegenstände, mit denen die Pferde in Berührung kommen, müssen aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein bzw. angewendet werden, dass sie bei Pferden nicht zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen können.

Bei Erkrankung oder Verletzung eines Pferdes ist rechtzeitig ein Tierarzt hinzuzuziehen.

1.3 Soziale Kontakte

Pferde sind in Gruppen lebende Tiere, für die soziale Kontakte unerlässlich sind. Fehlen diese Kontakte, können im Umgang mit ihnen Probleme entstehen und Verhaltensstörungen auftreten. Das Halten eines einzelnen Pferdes ohne Kontakte zu Artgenossen oder anderen Tieren, die als soziale Partner geeignet sind, ist nicht verhaltensgerecht. Je weniger soziale Kontakte zu Pferden oder anderen Tieren gegeben sind, desto mehr ist das Pferd auf Kontakte zum Menschen und auf sinnvolle Beschäftigung angewiesen. Sowohl bei Gruppenhaltung als auch bei Einzelaufstallung ist auf das soziale Gefüge und die Verträglichkeit der Pferde Rücksicht zu nehmen.

Das Haltungssystem soll die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Pferden so wenig behindern, wie es der Nutzungszweck und die Verträglichkeit der einzelnen Pferde erlauben. Bei Einzelaufstallung ist mindestens der Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zwischen den Tieren sicherzustellen. Einschränkungen sind bedingt zulässig bei Pferden, die sich eindeutig als unverträglich erweisen oder wenn Gefahr für die Gesundheit der Pferde besteht. Darüber hinaus sollen Pferde, die während der Entwicklungsgeschichte als Fluchttiere nur durch stetige Wachsamkeit und Erkundung der Umgebung überleben konnten, am Geschehen im Haltungsumfeld teilhaben können.

Fohlen und Jungpferde dürfen aus Gründen ihrer sozialen Entwicklung nicht einzeln gehalten werden und müssen in Gruppen aufwachsen.

1.4 Körperpflege

Sinnvolle Körperpflege ist für das Wohlbefinden des Pferdes unerlässlich. Die Pflege muss die Einschränkungen arteigenen Pflegeverhaltens und anderer, durch die Haltung gegebener Einflüsse ausgleichen. Pflegehandlungen durch den Menschen fördern das Vertrauen und sind eine Möglichkeit für soziale Kontakte. Pflegemaßnahmen sind dem Haltungssystem anzupassen.

1.5 Hufpflege

Fohlen und Jungpferde sind frühzeitig an das Aufhalten für Hufpflegehandlungen zu gewöhnen. Hufe sind regelmäßig auf ihren Zustand zu prüfen und in Abhängigkeit vom Haltungssystem so zu pflegen, dass die Gesunderhaltung des Hufes gewährleistet ist. Vor und nach jeder Nutzung sind Sohle und Strahlfurchen zu säubern. 

Unbeschlagene Pferde sind in der Regel alle 6 bis 8 Wochen auf Stellung und Abnutzung der Hufe zu kontrollieren und nach Bedarf zu korrigieren. Wenn der Zustand der Hufe oder die Nutzung es erfordern, sind Pferde fachgerecht zu beschlagen. Das Beschlagsintervall beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen.

1.6 Bewegung

Mangelnde Bewegung bedingt Schäden, insbesondere am Bewegungsapparat. Darüber hinaus behindert Bewegungsmangel z. B. auch die Selbstreinigungsmechanismen in den Atemwegen, beeinträchtigt u. a. den Hufmechanismus und den gesamten Stoffwechsel.

Unter naturnahen Bedingungen bewegen sich Pferde im Sozialverband zur Futteraufnahme bis zu 16 Stunden täglich. Hierbei überwiegt der entspannte Schritt. Unter Haltungsbedingungen ist zum Ausgleich für den Aktivitätsverlust eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit anzubieten. Die erforderliche zusätzliche Bewegung wird neben Arbeit oder Training durch Weidegang, Auslauf o. ä. erreicht. Das Training oder der Arbeitseinsatz der Pferde müssen physiologisch sinnvoll aufgebaut sein und ihrer Kondition entsprechen.

Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferden ist grundsätzlich täglich Auslauf oder Weidegang zu gewähren. Für Hengste ist, falls mit ihnen nicht gearbeitet wird, mindestens täglicher Auslauf im Paddock oder Bewegung an der Führmaschine und, wenn ohne Gefahr möglich, auch Weidegang sicherzustellen.

1.7 Weide

Weidegang ist Pferden so oft wie möglich zu gewähren, da die Weide ihrem natürlichen Lebensraum am ehesten entspricht. Auf der Weide sollen Pferde in der Regel in Gruppen gehalten werden. Die Anforderungen an die Gruppenhaltung entsprechend Punkt 3.1. sind sinngemäß anzuwenden. Zu berücksichtigen ist, dass auch der Weidegang bestimmten Anforderungen unterliegt. Defekte oder unzureichende Einzäunungen sind tierschutzwidrig; Stacheldrahtzäune, Knotengitterzäune u. ä. sind als alleinige Begrenzungen ungeeignet. Einfriedungen sind regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu reparieren.

Werden Pferde auf Weiden gehalten, muss ihnen die Möglichkeit zum Aufsuchen eines geeigneten Witterungsschutzes gewährt werden. Es sei denn, die Witterung ist so, dass die Tiere den Witterungsschutz nicht aufsuchen würden oder nur über solche Zeiträume auf eine Weide verbracht werden, dass Leiden oder Schäden nicht auftreten können. Natürlicher Witterungsschutz kann je nach Witterung und Gegebenheiten eine Baum- oder Buschgruppe oder dergleichen sein. Voraussetzung ist, die Schutzfunktion wird unter den gegebenen Umständen erfüllt. So sind Laubbäume in der kalten Jahreszeit z. B. bei lang dauernden Niederschlägen ungeeignet. Unter dem Witterungsschutz darf sich auch bei lang dauernden Niederschlägen kein Morast entwickeln. Falls kein natürlicher Witterungsschutz vorhanden ist, muss erforderlichenfalls ein geeigneter künstlicher Schutz zur Verfügung stehen. So kann im Sommer ein Schutz gegen intensive Sonneneinstrahlung ausreichen. Im Winter ist ein Schutz gegen Wind und Niederschlag sicherzustellen. Aus Hygienegründen muss der Boden bei fest erstelltem Witterungsschutz trocken sein und sauber gehalten werden.

Die Fläche des Witterungsschutzes soll so groß sein, dass sich dort alle Pferde gleichzeitig aufhalten können. Kann Witterungsschutz generell nicht geboten werden, sind Pferde bei extremer Witterung oder Insektenplage in den Stall zu verbringen.

Auf Ganztagsweiden muss eine Tränke zur Verfügung stehen.

Sofern keine Weide zur Verfügung steht ist ein entsprechend großer Auslauf als Alternative geeignet. Er unterliegt den gleichen Anforderungen, die an Weiden gestellt werden, muss aber erforderlichenfalls befestigt sein. Weiden und Ausläufe sowie Futterplätze müssen hygienischen Anforderungen genügen.

1.8 Futter und Futteraufnahme

Unabhängig vom Haltungssystem muss das Futter in Qualität, Zusammensetzung und Menge dem Erhaltungs- und Leistungsbedarf des Einzeltieres entsprechen; Überfütterung ist genau so zu vermeiden wie Mangelernährung. Futter und Wasser müssen gesundheitlich unbedenklich sein.

Der Verdauungsapparat des Pferdes ist auf kontinuierliche Futteraufnahme eingestellt. Zur artgemäßen Ernährung des Pferdes ist ein ausreichender Teil an strukturiertem Futter unerlässlich. Falls kein Dauerangebot an rohfaserreichem Futter besteht, muss es mindestens dreimal täglich verabreicht werden.

Größere Kraftfuttergaben sind auf mehrere, mindestens drei Rationen zu verteilen. Der Fütterungsvorgang ist so zu gestalten, dass Futterneidreaktionen nur in geringem Ausmaß auftreten.

Frei lebende Pferde sind zwei Drittel ihrer Zeit mit der Futtersuche und Futteraufnahme beschäftigt. Den Pferden muss deshalb genügend Zeit und Ruhe zur Futteraufnahme zur Verfügung stehen. Die Futteraufnahme dient nicht nur der Ernährung, sondern auch der Beschäftigung. Bei Stroheinstreu muss auf gute Qualität geachtet werden, da sie von den Pferden als Raufutter aufgenommen wird.

Wasser muss im Stall und bei ganztägigem Weidegang ständig zur Verfügung stehen, mindestens aber dreimal täglich bis zur Sättigung verabreicht werden. Bei Weidegang müssen Pferde auch in der kalten Jahreszeit mindestens morgens und abends trinken können.

Gedankenloses Füttern mit Leckerbissen schafft „unerzogene Bettler", erzeugt Unruhe im Stall und kann zu unerwünschtem Verhalten führen. Sie sollten deshalb nur im Zusammenhang mit Erziehung, Ausbildung oder Arbeit als Belohnung verabreicht werden.

1.9 Gestaltung des Stallklimas

Der Atmungsapparat der Pferde ist besonders empfindlich gegen Staub und Schadgase. Deshalb müssen im Stall ausreichende Frischluftversorgung und angemessene Luftzirkulation sichergestellt sein. Staub- und Keimgehalt, relative Luftfeuchte und Schadgaskonzentration müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Pferdegesundheit unbedenklich ist. Dies wird durch geeignete Lüftungssysteme, Pflege der Einstreu und Vorlage staubarmen Futters erreicht. Der Aufenthaltsbereich der Pferde soll ständig mit Frischluft durchspült sein.

Pferde können bei entsprechender Konditionierung große Temperaturschwankungen vertragen. Gleichmäßige Stalltemperatur ist falsch, da sie den Organismus nicht zum Training der thermoregulatorischen Mechanismen anregt. Eine solche Stimulierung wird nur erreicht, wenn die Stalltemperatur der Außentemperatur ganzjährig gemäßigt folgt.

Bei Stallhaltung sollten folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Lufttemperatur: Stalltemperatur soll der Außentemperatur auch im Winter gemäßigt folgen
  • Luftfeuchte: 60-80 %:
  • Luftströmungsgeschwindigkeit im Tierbereich: mindestens 0,1 m/s
  • CO2-Gehalt der Luft als Schadgasindikator: < 0,10 vol.%
  • Ammoniakgehalt der Luft: < 10 ppm
  • Schwefelwasserstoff: 0 ppm

Das natürliche Spektrum des Sonnenlichtes hat starken Einfluss auf den gesamten Stoffwechsel, wodurch Widerstandskraft, Leistungsfähigkeit und Fruchtbarkeit positiv beeinflusst werden. Deshalb sollen Pferde möglichst oft natürliches Licht aufnehmen können (Auslauf, Außenklappen). Die Fensterfläche soll mindestens 5% der Stallfläche betragen und bei Verschattung entsprechend größer sein.

2. Management

Der Pferdehalter muss über entsprechendes Fachwissen hinsichtlich der arttypischen Bedürfnisse des Pferdes verfügen. Er muss Kenntnisse über das Sozial- und Ausdrucksverhalten besitzen sowie Krankheitsanzeichen frühzeitig erkennen.

Er hat sicherzustellen, dass

  • jedem Pferd täglich ausreichend sinnvolle Bewegung ermöglicht wird,

  • Zuchtstuten, Fohlen und Jungpferde täglich Auslauf oder Weidegang erhalten,

  • jedes Pferd täglich auf Krankheitsanzeichen kontrolliert wird,

  • bei Schäden oder Krankheiten rechtzeitig ein Tierarzt hinzugezogen wird,

  • täglich mehrmals gefüttert wird und soviel Zeit zur Verfügung steht, dass ausreichend Futter in Ruhe aufgenommen werden kann,

  • jedes Pferd mehrmals täglich ausreichend trinken kann,

  • die Körperpflege des Pferdes entsprechend den Erfordernissen durchgeführt wird,

  • regelmäßig Hufpflege und, sofern erforderlich, fachgerechter Hufbeschlag erfolgt,

  • Pferde auf trockener Einstreu stehen,

  • Fohlen und Jungpferde an ein Anbinden zu Pflegemaßnahmen und auf Transportfahrzeugen gewöhnt werden.

3. Aufstallungsarten

Die Aufstallungsart ist so zu wählen, dass dem einzelnen Pferd die nach den Umständen der Nutzung größtmögliche Entfaltung seines arttypischen Verhaltens innerhalb des Haltungssystems ermöglicht, es vor Schäden bewahrt und in seiner Entwicklung nicht behindert wird. Grundsätzlich werden Gruppenhaltung und Einzelaufstallung sowie Ställe mit oder ohne angeschlossene Auslaufmöglichkeit unterschieden.

Für bestimmte Nutzungsarten geeignete Haltungssysteme sind unter Punkt 3.3 aufgeführt.

Unabhängig von der Aufstallungsart muss gewährleistet sein, dass Pferde ungehindert abliegen und aufstehen sowie in Seitenlage liegen und sich wälzen können.

Liege- und Laufflächen in Ställen müssen hygienischen Anforderungen genügen. Liegeflächen sind einzustreuen.

3.1 Gruppenhaltung

Zu unterscheiden sind die Einraumlaufstallhaltung und die Gruppenhaltung mit angeschlossenem Auslauf.

Pferde sollten, wo immer möglich, in Gruppen (zwei oder mehr Pferde) gehalten werden. Diese Haltung ist hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit für das Einzeltier und der gegenseitigen Anregung zur Bewegung allen anderen Aufstallungsarten vorzuziehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch bei der Haltung in Gruppen gegenüber natürlichen Bedingungen Einschränkungen bestehen und besondere Probleme auftreten können. So ist das Raumangebot und damit die Möglichkeit, einander auszuweichen, begrenzt. Die Pferde können die Zusammensetzung ihrer Gruppe nicht selbst bestimmen. Bei der Zusammenstellung von Gruppen ist deshalb besonders auf Verträglichkeit der Pferde untereinander zu achten. Sie ist in größeren Beständen leichter zu realisieren, da hier für die Zusammenstellung eine größere Auswahl besteht. Dennoch kann unter diesen Haltungsbedingungen die Portionsfütterung im Gegensatz zur natürlichen Futtersituation zu Auseinandersetzungen und zu Nachteilen bei rangniederen Pferden führen. Häufige Änderungen der Gruppenzusammensetzung oder das Zusammenstellen sich nicht vertragender Pferde führen zusätzlich zu Stress und permanenter Unruhe und müssen weitgehend vermieden werden.

Daraus ergibt sich, dass eine Gruppenhaltung von den jeweiligen Voraussetzungen und der Nutzungsart abhängig und nur dann vorzuziehen ist, wenn mit ihr keine erheblichen Beeinträchtigungen einzelner Pferde verbunden sind. Für rangniedere Tiere müssen entsprechende Ausweichmöglichkeiten gegeben und insbesondere bei Unverträglichkeit Einzelaufstallungen mit Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu anderen Pferden möglich sein. Die Gruppenhaltung erfordert eine besondere Befähigung des Tierhalters.

In der Regel sollen Pferde in Gruppenhaltung an den Hinterhufen unbeschlagen sein (Zuchtstuten, Jährlinge, Fohlen, weniger intensiv genutzte Pferde). Bei Verträglichkeit innerhalb der Gruppe und ausreichender Bewegungsfläche sind Ausnahmen möglich. Die Beurteilung des Risikos liegt in der Verantwortung des Pferdehalters, Betreuers und des Pferdebesitzers.

Bei Gruppenhaltung muss die individuelle Futterzuteilung gewährleistet sein. Auch für rangniedere Pferde ist eine ungestörte Futteraufnahme zu sichern. Dies wird z. B. durch geeignete Fressstände oder kurzzeitiges Anbinden erreicht.

3.2 Einzelaufstallung

Die Ständerhaltung ist als Daueraufstallung für Pferde unter Tierschutzgesichtspunkten abzulehnen; für Fohlen und Jungpferde ist sie tierschutzwidrig. Noch bestehende Stallungen mit Ständerhaltung sind baldmöglichst zu pferdegerechten Aufstallungssystemen umzubauen.

Einzelboxen

Die Einzelaufstallung muss so gestaltet sein, dass die Pferde möglichst ungehindert Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Stallgefährten haben. Die sozialen Kontaktmöglichkeiten zu Artgenossen und eine Beschäftigung durch Beobachtung des Haltungsumfeldes sind durch entsprechende bauliche Einrichtungen wie z. B. hälftig zu öffnende Boxentüren oder Außenklappen zu sichern.

Für die Einzelhaltung gilt, dass ein Auslauf mindestens von der Größe einer Einzelbox besser ist als gar keiner. Der Auslauf soll ganzjährig benutzbar sein.

3.3. Möglichkeiten der Pferdehaltung entsprechend der Nutzungsart

Nutzungsart geeignete Haltungssysteme
  Einzelboxen Gruppenauslaufhaltung Einraum Gruppenlaufstall Weide mit Witterungsschutz
Stuten mit Fohlen

geeignet
Auslauf und Weide Bedingung

geeignet
Weide Bedingung

geeignet
Auslauf und Weide Bedingung

geeignet
Stuten ohne Fohlen geeignet
Auslauf und Weide Bedingung
geeignet
Weide Bedingung
geeignet
Auslauf und Weide Bedingung
geeignet
Jährlinge/Jungpferde - geeignet
Weide Bedingung
geeignet
Auslauf und Weide Bedingung
geeignet
adulte Hengste geeignet
zusätzliche ausreichende Bewegung Bedingung
geeignet
je nach Aufzuchtbedingung und Rasse
bedingt geeignet
je nach Aufzuchtbedingung und Rasse
geeignet
je nach Aufzuchtbedingung und Rasse

Verkaufs-/
Ausstellungsstall

geeignet - - -
Reitstall/Fahrstall geeignet mit angeschlossenem Auslauf geeignet bei wenig Wechsel der Pferde - geeignet bei wenig Wechsel der Pferde
Rennstall

geeignet
Auslauf wird empfohlen

geeignet bei wenig Wechsel der Pferde - -
Pensionspferdehaltung geeignet bei häufigem Wechsel der Pferde, Auslauf oder Weide Bedingung geeignet, bei wenig Wechsel der Pferde, Weidegang wird empfohlen - geeignet je nach Art des Reitbetriebes, bei wenig Wechsel der Pferde
Arbeitspferde geeignet, Auslauf bzw. Weidegang wird empfohlen geeignet - geeignet
Zoo/Freigehege geeignet, Auslauf Bedingung geeignet - geeignet
Zirkus geeignet, im Heimat-/Winterquartier Auslauf Bedingung geeignet   im Heimat-/Winterquatier geeignet
Schaustellung **) geeignet, im Heimat-/Winterquartier Auslauf Bedingung geeignet - im Heimat-/Winterquatier geeignet
**) Für kurzzeitige Unterbringung ist eine Ständerhaltung möglich.

4. Richtmaße

Bei der Beurteilung des einzelnen Betriebes ist zu berücksichtigen, dass Haltungsumfeld und Nutzung in sehr komplexer Weise auf das Pferd einwirken. Es ist möglich, dass geringe Abweichungen in Einzelbereichen durch Managementmaßnahmen abgefangen werden können, so dass die Pferde ausgeglichenes Verhalten und guten körperlichen Zustand zeigen.

Grundsatz für alle Bauteile: Sie sind so zu gestalten, dass sich Pferde nicht festklemmen oder an scharfen oder hervorstehenden Teilen verletzen können. Decken sollen so hoch sein, dass sich Pferde beim Hochwerfen des Kopfes nicht verletzen. Bei Stallneubauten für Großpferde gilt als Richtmaß eine lichte Deckenhöhe von mindestens 1,5 x Widerristhöhe großer Pferde, d. h. von ca. > 2,70 m.

Für Gruppenhaltung gilt: je kleiner die Gruppe, desto größer ist der Platzbedarf je Pferd, mehrere Ausgänge zum Auslauf, keine Sackgassen, Ausweichmöglichkeit für rangniedere Tiere.

Im Einzelnen sollen folgende Maße eingehalten bzw. bei Neu- und Umbauten zugrunde gelegt werden:

 

Alle Bemessungsangaben beziehen sich auf die Widerristhöhe (Wh)

  • sehr große Pferde: 1,80 m

  • durchschnittlich große Pferde: 1,67 m

  • Ponys: 1,45 m

4.1. Bemessung der Liegeflächen bei der Haltung in Gruppen:

a) Einraumlaufstall ohne permanenten Zugang zum Auslauf:

  • mindestens                                (2 x Wh)² je Pferd (wie bei Einzelbox)

Beispiel: Durchschnittliche Widerristhöhe der einzustellenden Pferde: 1,67 m
  Flächenbedarf = (2 x 1,67)² = 11,2 m² je Pferd

b) Gruppenlaufstall mit integrierten Fressständen und ständigem Zugang zum Auslauf:

mindestens                                3 x Wh² je Pferd (ohne Platz für Fressstände)

Beispiel: Durchschnittliche Widerristhöhe der einzustellenden Pferde: 1,67 m
Flächenbedarf = 3 x 1,67² = 8,4 m² je Pferd

c) Gruppenlaufstall mit getrennt liegenden Fressständen und ständigem Zugang zum Auslauf:

  • mindestens                                2,5 x Wh² je Pferd

Beispiel: Durchschnittliche Widerristhöhe der einzustellenden Pferde: 1,67 m
Flächenbedarf = 2,5 x 1,67² = 7,0 m² je Pferd
Bei günstigen Vorraussetzungen hinsichtlich Raumstruktur, Pferden und Betreuung ist eine Reduzierung um bis zu 20 % möglich.

d) Fressstände:
Bei Gruppenauslaufhaltung werden Fressstände empfohlen. Fressstände können auch durch andere Maßnahmen zur individuellen Futterversorgung ersetzt werden.

  • Breite                                               80 cm, bei kleinen Ponys schmaler
  • Länge einschließlich Krippe              1,8 x Wh
  • sehr große Pferde                            3,25 m
  • durchschnittlich große Pferde           3,00 m
  • Ponys                                               2,60 m

Anmerkung: Seitliche Transparenz ist erforderlich; Tränken so anbringen, dass fressende und trinkende Pferde sich nicht gegenseitig erreichen können.

4.2. Einzelhaltung:

a) Fläche einer Einzelbox:

  • mindenstens                              (2 x Wh)²

  • sehr große Pferde                      ca. 13,0 m²

  • durchschnittlich große Pferd      ca. 11,2 m²

  • Ponys                                        ca.8,5 m²

 

schmale Seite der Einzellaufbox:

  • mindestens                              1,5 x Wh

  • sehr große Pferde                    ca. 2,70 m

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 2,50 m

  • Ponys                                       ca. 2,20 m

b) Höhe der Boxentrennwand (brusthoch):

  • etwa                                         0,80 x Wh

  • sehr große Pferde                    ca. 1,45 m

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 1,35 m

  • Ponys                                       ca. 1,20 m

c) Höhe der Boxentrennwand (Oberteil vergittert, durchsichtig):

  • etwa                                         1,30 x Wh

  • sehr große Pferde                     ca. 2,35 m

  • durchschnittlich große Pferde    ca. 2,20 m

  • Ponys                                        ca. 1,95 m

d) Höhe der Boxentrennwand (bis oben undurchsichtig, nur in Ausnahmefällen anzuwenden):

  • mindestens                               1,45 x Wh

  • sehr große Pferde                     ca. 2,60 m

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 2,40 m

  • Ponys                                       ca. 2,25 m

Anmerkung: Hengste und Stuten sollen in der Regel nicht in unmittelbar benachbarten Boxen mit Berührungs-, Sicht- und Geruchskontakt untergebracht werden.

e) Höhe der Krippensohle (Fressebene):

  • etwa                                         1/3 x Wh

  • sehr große Pferde                     ca. 60 cm

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 55 cm

  • Ponys                                       ca. 50 cm

  •  kleine Ponys                            ca. 30 - 40 cm

Anmerkung: Krippen möglichst in Boxenecken anbringen (Vermeidung von Verletzungen). Tränken und Krippen möglichst weit voneinander entfernt anbringen (Einspeichelung des Futters, Hygiene).

Raufutter, z.B. Heu, kann bei Vorlage innerhalb der Boxen vom Boden aufgenommen werden (Vermeidung von Verletzungen durch Gitterstäbe von Raufen).

f) Höhe Boxenaußentüren:

  • etwa                                        1,4 x Wh

  • sehr große Pferde                    ca. 2,50 m

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 2,35 m

  • Ponys                                       ca. 2,00 m

g) Höhe untere Türhälfte bei halbierten Türen:

  • etwa                                        0,8 x Wh

  • sehr große Pferde                    ca. 1,45 m

  • durchschnittlich große Pferde  ca. 1,35 m

  • Ponys                                      ca. 1,16 m

h) Breite von Durchgängen:

  •  große Pferde                          ca. 1,20 m

  •  Ponys                                     ca. 1,00 m

i) Breite von Stallgängen:

  • möglichst                                3,00 m

  • mindestens                            2 x Durchgangsbreite, sonst Umdrehen der Pferde nicht möglich

  • große Pferde                          ca. 2,40 m

  • Ponys                                     ca. 2,00 m

4.3. Anbindestand (nur noch für vorübergehende Haltung, s. Punkte 3.2/3.3):

a) Standbreite bei geschlossenen, feststehenden Seitenabgrenzungen (Kastenstand):

  • mindestens                               Wh + 20 cm

  • sehr große Pferde                     ca. 2,00 m

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 1,90 m

  • Ponys                                       ca. 1,65 m

b) Standbreite bei seitlicher Begrenzung mit beweglichen Flankierstangen:

  •  mindestens                             Wh

c) Standlänge:

  • mindestens                               2 x Wh

  • sehr große Pferde                     ca. 3,60 m

  • durchschnittlich große Pferde   ca. 3,35 m

  • Ponys                                       ca. 2,90 m